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Elternverein der BHAK und BHAS I Graz

Grazbachgasse 71, 8010 Graz

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Der Vorstand und seine Aufgaben sowie alles über die Mitgliedschaft und Unterstützungen
Unser Vorstand
Funktion Name Telefonnummer E-Mail Bild
Obmann Ernest Schwindsackl 0664 / 22 22 913 ernest.schwindsackl@inode.at
Obmann Stv. Andreas Moik 0650 /39 11 216 andreasmoik@gmx.at
Kassier Gerhard Slowak 0676 / 71 07 618 gerhard.slowak@pro-academica.at
Kassier Stv. Manfred Reisenegger 0664 / 54 15 678 manfred-reisenegger@continentale.at
Schriftführer Claudia Höfler 0676 / 54 18 743 claudia.hoefler@stadt.graz.at
Schriftführer Stv. Elisabeth Moik 0650 / 39 11 215 elisabeth.moik@gmx.at
Rechnungsprüfer Gert Podrepsek 0664 / 92 43 610 gert.podrepsek@a1.net
ElternvertreterInnen
Mitgliedschaft
Unterstützungen
Aufgaben des Elternvereins

Im § 2 der Vereinsstatuten ist der Zweck des Elternvereins festgelegt.

Demzufolge hat sich der Vorstand folgende Aufgabenstellung übertragen:

  • Vertretung der Interessen der Eltern zur Gewährleistung einer den modernen Erfordernissen Rechnung tragenden Unterrichts- und Erziehungsarbeit (Ausbildung und Berufsvorbereitung)
  • Förderung der Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule
  • Vertretung der Interessen der Eltern und Schüler gegenüber der Schulbehörde und anderen relevanten Ämtern und Institutionen
  • Förderung zeitgemäßer Lehrmittelausstattung an der Schule
  • Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit dem "Steirischen Landesverband der Elternvereine"
  • Förderung sozial benachteiligter Schüler

Einladung an alle Mitglieder

Wie Sie ersehen können sind die Aufgaben des Elternvereins vielschichtig und es bedarf dafür engagierte MitarbeiterInnen und die Unterstützung aller Mitglieder. Wir ersuchen daher alle Erziehungsberechtigten, die Interesse an der Mitarbeit im Elternverein haben, sich bei uns zu melden.

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Mitgliedschaft
Unterstützungen

Klassenvorstand und Stv., EltervertreterInnen und Stv.

Klasse
Klassenvorstand
Klassenvorstand

Stv.

ElternvertreterInnen
ElternvertreterInnen

Stv.

1 AK
Mag. Melissa Maitz MMag. Karin Zangl ------------------------ ------------------------
1 BK
Mag. Anneliese Richter --------------------------- ------------------------ ------------------------
1 CK
Mag. Doris Guggenberger --------------------------- Hr. Dautovic Fr. Stangl
1 DK
OStR. Mag. Ingeborg Michaeli Mag. Peter Heubrandner Hr. Moik Hr. Wagner
1 EK
Mag. Irene Gruber-Zötsch Mag. Astrid Katzer Fr. Ertl-Scheuch Fr. Ellersdorfer
2 AK
Mag. Elfriede Ginzinger --------------------------- Hr. Wöblinger Hr. Slowak
2 BK
Mag. Anna Lang --------------------------- ------------------------ ------------------------
2 CK
Mag. Daniela Franz-Kraft Mag. Josef Kranich Günter Slattenschek Ingrid Hinterleitner
2 DK
Dipl.-Päd. Andrea Tekautz Mag. Karl Rauscher ------------------------ ------------------------
2 EK
Mag. Walter Rahm MMag. Verena Seiner Hr. Moik Fr. Schrei-Pintar
2FK
Mag. Eberhard Perner --------------------------- Fr. Fessler ------------------------
3 AK
Mag. Jutta Ruprechter Mag. Dr. Reinhard Simonovits Alois Kickmeier ------------------------
3 BK
Mag. Renate Schindler Mag. Brigitte Schindler Peter Lang Petra Sembacher
3 CK
Mag. Brigitte Maierhofer MMag. Ursula Scheff-Sandrieser Martina Stark Claudia Herbst
3 DK
MMag. Helga Jaklitsch Mag. Dr. Veronika Salloker-Lassnig Werner Schleich Renate Scherbler
3 EK
Mag. Irene Praun Mag. Dr. Susanne Faist Ulrike Altenburger ------------------------
4 AK
Mag. Andrea Süß Mag. Gabriele Schindler Fr. Drauch ------------------------
4 BK
Mag. Brigitte Schindler Mag. Astrid Katzer Hr. Gigler Fr. Schlemmer
4 CK
Mag. Siegrun Benedikt Mag. Andrea Graf Siegfried Scheibl Astrid Kossär
4 DK
Mag. Andrea Graf Mag. Evelyn Plienegger ------------------------ ------------------------
4 EK
Mag. Gerlinde Pobaschnig Mag. Hannelore Erlinger Fr. Reicher Fr. Müller
4FK
Mag. Manfred Kothmeier Mag. Ingrid Kulmitzer Fr. Zach Fr. Antley
5 AK
OStR. Mag. Herta Jungwirth-Klucaric Mag. Andrea Lamp ------------------------ ------------------------
5 BK
Mag. Johann Janisch --------------------------- ------------------------ ------------------------
5 CK
Mag. Sieglinde Karner MMag. Karin Zangl Eveline Tanner Herbert Gruber
5 DK
MMag. Karin Zangl MMag. Helga Jaklitsch Scheucher ------------------------
5 EK
Mag. Verena Seiner Mag. Gabriele Schindler Wolfgang Gruber Mag. Astrid Katzer
1AS
Mag. Waltraud Kiegerl Dipl.-Päd. Monika Fuchs Alexandra Fellinger Hr. Özer
1BS
MMag. Ursula Scheff-Sandrieser --------------------------- Ewald Reinisch Shukvije Hasani
2AS
Mag. Ingrid Steiner MMag. Birgit de-Pauli-Ferch ------------------------ ------------------------
2BS
Mag. Manfred Gollowitsch --------------------------- ------------------------ ------------------------
3AS
Dipl.-Päd. Irmgard Hofbauer Dipl.-Päd. Monika Fuchs ------------------------ ------------------------
3BS
Ing. MMag. Günter Windberger Mag. Dietmar Irouschek Martina Hörmann Roswitha Schreiber
4BS
Mag. Dietmar Irouschek Mag. Anneliese Richter Petra Gratzer Evelyn Grabenhofer
Unterstützungen
Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag
Ordentliche Mitglieder:

sind die Eltern und Erziehungsberechtigte von SchülerInnen der BHAK und BHAS I

Die Entscheidung zur Mitgliedschaft im Elternverein unterliegt keinem rechtlichen Zwang. Mit der Einzahlung des Mitgliedsbeitrages werden SIE automatisch zum Mitglied des Elternvereins und können damit bei Bedarf Förderungen (gem. Richtlinien) aus dem Vereinsbudget für das jeweilige Schuljahr in Anspruch nehmen.

Um unterstützende und fördernde Maßnahmen setzen zu können benötigt der Elternverein natürlich auch die notwendigen finanziellen Mittel. Durch die Leistung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages in der Höhe von 20 Euro wird Ihnen die Möglichkeit geboten dabei einen wesentlichen Beitrag zu leisten.

Eltern und Erziehungsberechtigte, die mehrere Kinder an der Schule haben, brauchen den Mitgliedsbeitrag nur einmal entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag wird mit Zustimmung der Direktion von den Klassenvorständen zu Schulbeginn eingesammelt und mit einer Personenliste an einen Vertreter des Vorstandes übergeben bzw. werden die Beiträge direkt auf das Konto des Elternvereins einbezahlt.

Außerordentliche Mitglieder:
fördern und unterstützen die Interessen des Vereines, sowohl ideell als auch finanziell
Durch Abgabe einer Beitrittserklärung kann diese Mitgliedschaft erworben werden. Die Entscheidung zur Aufnahme erfolgt im Vorstand und kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Ehrenmitglieder:
sind Personen mit besonderen Verdiensten um den Verein
Bankverbindung:
Landeshypotheken Bank Steiermark

KontoNr.: 20141397800

Blz.: 56000

Förderung durch den Elternverein

Dem Vereinsweck entsprechend fördert der Elternverein Initiativen, Projekte und Veranstaltungen, die über dieSchule initiiert und durchgeführt werden und über die engere Bildung und Erziehung hinausgehen. Besonders begrüßt werden Aktivitäten, welche

  • die Schul- und Klassengemeinschaft fördern,
  • die soziale, kreative und sprachliche Kompetenz weiterentwickeln
  • oder Spezialkenntnisse vermitteln.

Die Förderungshöhe erfolgt auf der Grundlage

  • vorliegender Anträge,
  • zu setzender Prioritäten
  • und verfügbarer Mittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Elternvereins.

Die Förderung von Aktivitäten und Projekten erfolgt nach Richtlinien, die der Vorstand des Elternvereins zur Gleichbehandlung aller Schulpartner erstellt hat.

  • Vorraussetzung für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Mitgliedschaft im Elternverein.
  • Der Antrag ist grundsätzlich vor dem Ereignis an den Vereinsvorstand heranzutragen.
  • Für die Antragsstellung bzw. zur Abrechnung werden vorgefertigte Antragsformulare zur Verfügung gestellt.

 

Information zur Schülerbeihilfe durch den Landesschulrat bzw. BMUKK

Für sozial bedürftige SchülerInnen besteht die Möglichkeit finanzielle Hilfestellung gemäß Schülerbeihilfengesetz (SchBG 1983) in Anspruch zu nehmen.

Antragsformulare und Merkblätter liegen in der Direktion bzw. im Sekretariat auf - siehe dazu Schülerbeihilfen-Info des BM:UKK. Der Antrag ist mit Bestätigung der Schulleitung beim Landeschulrat für Steiermark, Körblergasse 23, Postfach 663, 8011 Graz einzureichen.

Als Kriterien der Bedürftigkeit gelten 
  • das Familieneinkommen
    (einschließlich allfälliger Unterhaltszahlungen),
  • die Größe der Familie und
  • der Familienstand zum Zeitpunkt der Antragseinbringung.
     
Nachfolgende Beihilfen werden angeboten:
  • Schulbeihilfe (Anspruch ab der 10.Schulstufe)
  • Heimbeihilfe (Anspruch ab der 9.Schulstufe)
  • Fahrtkostenbeihilfe (Anspruch ab der 9.Schulstufe)
  • Unterstützung bei Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Schulveranstaltung (Sport- / Projektwoche, Schüleraustausch usw.)

In der Regel sind Unterstützungen für Schulveranstaltungen gemeinsam mit dem Antrag für Schülerbeihilfe bzw. Heimbeihilfe bis spätestens 31. Dezember des laufenden Schuljahres zu beantragen. Eine spätere Antragstellung (bis spätestens 31. März des laufenden Schuljahres) hat eine anteilsmäßige Kürzung der Heim- bzw. Schülerbeihilfe zur Folge.

Detaillierte Informationen dazu vom Landesschulrat für Steiermark und Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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